Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, Personaldienstleistung Talention-Personal Anja Stöcker Am Rasen 13 36205 Sontra, ausschließlich geltenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich in Textform der Geltung zustimmen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, insbesondere Vermittlungs-, Beratungs- und Dienstverträge im Rahmen der Personalsuche und Personalauswahl. Wir sind Ihr Vertragspartner. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und Ihnen als Unternehmer in Ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Wir nennen uns nachfolgend „Auftragnehmer“. Sie, nennen wir zur Erhaltung der Lesbarkeit in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingen „Auftraggeber“.
Durch den Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Unsere Angebote hier finden Sie zurzeit lediglich in deutscher Sprache.
Zwischen uns und dem Auftraggeber wird ein Vermittlungs- , Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Suche geeigneten Personals durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Die Spezifikationen, welches Personal gesucht werden soll, wird dabei vom Auftraggeber vorgegeben.
Der Auftragnehmer erstellt nach den Spezifikationen des Auftraggebers entsprechende Stellenbeschreibungen und veröffentlicht diese zum vereinbarten Honorar in den üblichen Börsen für Stellenangebote. Die Frage, ob ausschließlich über Wege der Onlinebörsen oder auch weitere Wege nach Personal gesucht wird, ist im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung festzulegen. Fehlt es an einer solchen, ist ausschließlich die Platzierung in den üblichen Onlineplattformen und Suchdiensten geschuldet.
Die Bewerbungen der einzelnen Kandidaten nimmt der Auftragnehmer entgegen. Er trifft nach den Spezifikationen des Auftraggebers eine Vorauswahl. Die im Rahmen der Vorauswahl nach Auffassung des Auftragnehmers hinreichend qualifizierten Bewerber werden vom Auftraggeber vorgestellt.
Die von dem Auftragnehmer dem Auftraggeber mitgeteilten Angaben zu den Bewerbern beruhen auf Auskünften und Informationen der jeweils ausgewählten Bewerber bzw. Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann der Auftragnehmer daher nicht übernehmen.
Die Parteien können den Auftrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen, frühstens jedoch zum Ende des 3. Vollen Kalendermonats nach Vertragsschluss.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Suche geeigneten Personals durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Die Spezifikationen, welches Personal gesucht werden soll, wird dabei vom Auftraggeber vorgegeben.
Das Recht zur fristlosen Kündigung für die Partien bleibt davon unberührt.
Der Auftragnehmer kann den Auftrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn für ihn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt vor, insbesondere vor, wenn,
Die Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung, wie z.B. eine Aufwandspauschale oder des Vermittlungshonorars bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vereinbarung.
Kündigung bedürfen der Schriftform.
Für unsere Tätigkeit erhalten wir ein Vermittlungshonorar in vertraglich vereinbarte Höhe. Der Anspruch entsteht, sobald zwischen dem von uns vorgeschlagenen Bewerber und den Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis jedweder Art – also im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses oder ein selbständiges Dienstverhältnis im Rahmen der freien Mitarbeit – zustande kommt. Spätestens entsteht der Anspruch mit der Aufnahme des Bewerbers im Rahmen der vereinbarten Beschäftigung beim Auftraggeber.
Der Honoraranspruch entsteht bereits bei Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Arbeitnehmers für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses.
Vermittlungshonorar entsteht auch,
Für die Berechnung unseres Honorars ist das Bruttojahreszielgehalt oder die Jahreszielvergütung maßgeblich. Hierunter versteht sich als auf ein Jahr berechnete Bruttogehalt oder die auf ein Jahr berechnete Vergütung unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen, einschließlich Sonderzahlungen und variabler Gehalts- oder Vergütungsanteile (z.B. 13./14. Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld), davon 20% ist unser Honoraranspruch
Der Honoraranspruch entsteht unabhängig von der Frage, wie lange der Bewerber bei dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen beschäftigt ist.
In dem Honorar sind alle Kosten für den Auftraggeber bezüglich des Auftrages abgedeckt (Kosten für die Vorstellung des Bewerbers beim Auftraggeber, Telekommunikationsdienstleistungen, Zeitaufwand, Schaltung der Stellenanzeigen.)
Das Honorar wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unmittelbar nach Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit einem vom Auftragnehmer vorgestellten Bewerber, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, unter Nennung sämtlicher für die Ermittlung des Honoraranspruchs notwendigen Angaben, insbesondere Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Höhe des Jahresbruttogehaltes gemäß dieser Vereinbarung in Textform mitzuteilen. Hierzu ist insbesondere der Beschäftigungsvertrag in Kopie vorzulegen (Übermittlung per E-Mail genügt)
Wird eine entsprechende Mitteilung durch den Auftraggeber nicht übermittelt, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine der Qualifikation des Bewerbers entsprechende angemessene und marktübliche Jahresbruttovergütung zu ermitteln und dem Honoraranspruch zugrunde zu legen. Dem Auftraggeber bleibt im Anschluss nachgelassen, den Nachweis einer geringeren Vergütung zu erbringen. Für diesen Fall würde die Berechnung auf das nachgewiesene geringere Einkommen korrigiert. Für den Nachweis des geringeren Einkommens bleibt dem Auftraggeber 5 Werktage, andernfalls bleibt der Honoraranspruch wie marktüblich erfasst.
Soweit dem Auftraggeber Profile von Bewerbern bereits bei Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bekannt sind (Vorkenntnis), sind diese Bewerber unmittelbar dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist für diesen Fall berechtigt, im Hinblick auf diesen Bewerber keine weiteren Tätigkeiten mehr zu entfalten. Derartige Bewerber unterfallen nicht dem Honoraranspruch, soweit der Auftraggeber seiner Informationspflichten gegenüber dem Auftragnehmer nachkommt. Sollte der Auftraggeber diese Information unterlassen und der Auftragnehmer auch im Hinblick auf diesen Bewerber weitergehende Tätigkeiten entfalten, löst dies den Honoraranspruch aus.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bemühungen von Personaldienstleistung Anja Stöcker – Talention-Personal zu unterstützen, insbesondere durch die Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, die Personalsuche unterstützenden Informationen und Unterlagen. Er ermächtigt Personaldienstleistung Anja Stöcker – Talention-Personal, diese Informationen und Unterlagen einschließlich von Fotos und positiven Stellungnahmen bereits vorhandener Mitarbeiter vom Auftraggeber als Arbeitgeber gegenüber Bewerbern sowie für Werbung zu verwenden.
Der Auftraggeber unterrichtet Personaldienstleistung Anja Stöcker – Talention-Personal unverzüglich über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen hinsichtlich der zu besetzenden Stelle, insbesondere über anderwärtige Besetzung oder Wegfall.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrags erhaltene Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
Wird die Chance von Personaldienstleistung Anja Stöcker – Talention-Personal, die Provision zu verdienen, in Folge eins vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrags zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.
Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zur Zustellung von Dokumenten und ähnlichem an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüberhinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihre ausdrückliche Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann von ihnen jederzeit widerrufen werden.
Ihre personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Auftraggeber Schadenersatzansprüche gelten macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie sowie einer Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer zu dem nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalspflicht).
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Soweit der Auftragnehmer mit der Personalsuche beauftragt ist, kann der Auftragnehmer keine Gewähr darüber übernehmen, dass der Bewerber Erwartungen des Auftraggebers an seine Person nicht erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse nicht erzielt.
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, sämtlich während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, und nicht ohne ausdrückliche und jederzeit frei widerrufliche Einwilligung des jeweiligen anderen an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen, es sei denn die Weitergabe dienst der Vertragsdurchführung oder erfolgt aufgrund gesetzlicher und rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen der Geltendmachung des Honoraranspruchs.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter fort.
Diese Verpflichtung gilt auch für die Mitarbeiter der Parteien.
Für den Fall, dass es zu keiner Vermittlung mit einem Bewerber kommt, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Aufforderung an den Auftragnehmer zurückzugeben sowie alle Aufzeichnungen bzw. erarbeitete Unterlagen, Daten etc. zu vernichten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bewerbers, mit derzeitigem oder früherem Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.
Sämtliche im Rahmen dieses Vertrages von Personaldienstleistung Anja Stöcker – Talention-Personal hergestellten Werke wie z.B. Texte, Bilder, Fotos, Slogans, Videos, u.ä. sind urheberrechtlich geschützt. Personaldienstleistung Anja Stöcker – Talention-Personal steht das alleinige Nutzungsrecht zu. Dieses umfasst insbesondere:
Der vorliegende Vertrag gewährt dem Auftraggeber keine Lizenz an den erstellen Werken. Eine Nutzung jeglicher Art in der vorliegend geschilderten Form ist dem Auftraggeber ohne ausdrückliche in Schriftform zu erteilender Zustimmung von Personaldienstleistung Anja Stöcker – Talention-Personal untersagt.
Im Falle des Verstoßes gegen das Urheberrecht durch den Auftraggeber wird eine Pauschale Lizenzgebühr von 6000,00€ pro Verstoß bestimmt. Personaldienstleistung Anja Stöcker – Talention-Personal bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten Lizenzgebühren im Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass bei Lizenzverstößen das doppelte der üblichen Lizenz verlangt werden kann, höher waren.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Etwaige weitergehende Vertragsänderungen- oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel selbst.